2.1.3 Gesetz von Dalton

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Physikalische Grundlagen für den Taucher

2.1.3. Gesetz von Dalton

Einleitend wird die Zusammensetzung der Luft erläutert:

78% Stickstoff N2

21% Sauerstoff O2

0,03% Kohlendioxid CO20,03% Kohlendioxid CO2

ca. 1% Edelgase

Luftanteile © ECOMED Verlag

        In einem Gasgemisch übt jedes Gas den Druck aus, den es im gleichen Raum

        alleine hätte (Partialdruck). Der Gesamtdruck des Gemisches ist gleich der

        Summe dieser Partialdrücke.

Anhand dieser Gesetzmäßigkeit lässt sich die Luft bei 1000 mbar in folgende Partialdrücke einteilen:

Stickstoff N2             =    780   mbar

Sauerstoff O2            =    210   mbar

Kohlendioxid CO2    =        0,3   mbar

            Edelgase          =       9,7 mbar  (ca.)

Die wichtigsten Auswirkungen auf das Tauchen sind durch die Partialdrücke des Sauerstoff und Stickstoff bedingt. Wie im Kapitel, 4.1 und folgend, Tauchmedizin näher beschrieben wird, darf der Partialdruck von Sauerstoff 1,5 bar und der von Stickstoff 4-5 bar nicht überschreiten, da sonst eine toxische Wirkung auftritt.

Dies bedeutet, dass Sauerstoff in der Atemluft bei einer Tiefe ca 65 m anfängt Toxische Wirkung zu zeigen.

 

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Bei Fragen und Unklarheiten wenden Sie sich bitte an: Info@Dive-projekt.de   Stand: 10. Oktober 2004