Die Sauerstoffvergiftung tritt beim Tauchen mit
Pressluft nur ab Tauchtiefen von 75-80m auf. Die allgemeine Bedingung für
Vergiftungserscheinungen liegt im Erreichen eines Partialdruckes welcher für den
Organismus nicht mehr tolleriebar ist und zu Ausfall oder Abwehrerscheinungen führt.
Dieser Partialdruck liegt bei Sauerstoff bei 2 bar im Wasser und 3 bar im Trockenen.
Bei dem Einsatz von Tauchgeräten wird der zulässige Partialdruck auf 1,4 -1,6 bar
gesenkt da die Verbindung vom eintauchen in das Wasser und Schwimmen zu einer Vermehrung
von Sauerstoffvergiftungen führt auch wenn die Giftigkeitsgrenze noch nicht erreicht
ist. Mit dem erreichen der Giftigkeitsgrenze entstehen Schäden am Zentralen-Nerven-System
und bei längerer Einwirkung an der Lunge. Die Ausfälle am ZNS sind Krampfanfälle und
Schwindel welches auch in Übelkeit und Erbrechen sich erweitern kann. |