4.1.7.1 Sauerstoff  Vergiftung

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4.7.1. Die Sauerstoff Vergiftung

Die Sauerstoffvergiftung tritt beim Tauchen mit Pressluft nur ab Tauchtiefen von 75-80m auf. Die allgemeine Bedingung für Vergiftungserscheinungen liegt im Erreichen eines Partialdruckes welcher für den Organismus nicht mehr tolleriebar ist und zu Ausfall oder Abwehrerscheinungen führt. Dieser Partialdruck liegt bei Sauerstoff bei  2 bar im Wasser und 3 bar im Trockenen. Bei dem Einsatz von Tauchgeräten wird der zulässige Partialdruck auf 1,4 -1,6 bar gesenkt da die Verbindung vom eintauchen in das Wasser und Schwimmen zu einer Vermehrung von Sauerstoffvergiftungen führt auch wenn die Giftigkeitsgrenze noch nicht erreicht ist. Mit dem erreichen der Giftigkeitsgrenze entstehen Schäden am Zentralen-Nerven-System und bei längerer Einwirkung an der Lunge. Die Ausfälle am ZNS sind Krampfanfälle und Schwindel welches auch in Übelkeit und Erbrechen sich erweitern kann.

 

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Bei Fragen und Unklarheiten wenden Sie sich bitte an: Info@Dive-projekt.de   Stand: 10. Oktober 2004.