Für den Notfalleinsatz kann es nötig werden den Taucher in eine Druckkammer
einzuschleusen.
Deshalb soll hier auf die wichtigsten Gegebenheiten
hingewiesen werden. Die Bedienung der Kammern erfolgt ausschließlich nur vom Fachpersonal,
da die korrekte Bedienung lebenswichtig ist. Im Bereich der Druckkammer ist Rauchverbot
besonders wenn Sauerstoff zusätzlich eingesetzt wird.
Für den Transport von einem Verunglücktem Taucher sollte ein Transportkammer
benutzt werden, um die aufgetretenen Symptome zu lindern bzw. zurückzubilden. Der
Verunglückte wird nicht alleine eingeschleust sondern nur in Begleitung. Wird der Taucher
bewusstlos kann die mit eingeschleuste Person noch die Atmung kontrollieren oder den
Verunglückten beatmen. Für den Transport wird nur Druckluft als Kompressionsgas benutzt,
der Einsatz von Sauerstoff wäre bei den Tauchtiefe zu gefährlich. Es muss darauf
geachtet werden, dass genügend Atemgas für den Transport an der Druckkammer bzw. am
Transportgerät verfügbar ist. Weiterhin muss für eine ausreichenden Spülung ( Menge
der Zugeführten und Abströmenden Gase) der Kammer gesorgt werden zu schädlich CO2
Ansammlungen zu verhindern. Alle Handelsüblichen Kammern verfügen über einen NATO-
Bajonettverschluss welcher es ermöglicht Transportkammern mit Stationären-Kammern zu
verbinden. Beim Verbinden muss darauf geachtet werden, das in der Transportkammer und
Zwischenschleuse der Hauptkammer der selbe Druck herrscht da sonst eine Abnahme des
Verschlusses an der Transportkammer nicht möglich ist.
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