Für den Sporttaucher gilt
die 3 jährige Untersuchsfrist nach GTÜM. Jeder Allgemein Mediziner ist befugt diese
Untersuchung durchzuführen. In Ausländischen Tauchbasen werden Tauchtauglichkeiten die
Älter als 1 Jahr sind nicht anerkannt.
Für Taucher der Rettungsorganistionen gilt
die GUV 10.7 mit der 1 jährigen Untersuchungsfrist nach BAGUV. Die Untersuchung nach
Grundsätzen der BG Arbeiten mit Überdruck ( G31)statt. Unter dem Verzeichnis
GTÜM finden Sie eine
Liste der Zugelassenen Ärzte oder unter 3.4.1 Adressen der GTÜM. |