3.4 Tauchtauglichkeit

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3.4 Tauchtauglichkeit für Sporttaucher und andere

Für den Sporttaucher gilt die 3 jährige Untersuchsfrist nach GTÜM. Jeder Allgemein Mediziner ist befugt diese Untersuchung durchzuführen. In Ausländischen Tauchbasen werden Tauchtauglichkeiten die Älter als 1 Jahr sind nicht anerkannt.

Für Taucher der Rettungsorganistionen gilt die GUV 10.7 mit der 1 jährigen Untersuchungsfrist nach BAGUV. Die Untersuchung nach Grundsätzen der BG Arbeiten mit Überdruck ( G31)statt. Unter dem Verzeichnis GTÜM finden Sie eine Liste der Zugelassenen Ärzte oder unter 3.4.1 Adressen der GTÜM.

3.4.1 Adressen

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Info@Dive-projekt.de   Stand: 10. Oktober 2003.